Herr Gläser


Lexikon - Plötzlichkeit

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Eigenbewegung

Im Versicherungsbereich versteht man unter Eigenbewegung eine willentliche Kraftanstrengung. Eigenbewegungen, die ohne ein plötzliches, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis stattfinden, werden  mehr...

Plötzlichkeit

Besonders wichtig ist der Begriff "Plötzlichkeit" bei der Unfallversicherung. Schäden, die allmählich entstehen (insbesondere Bandscheiben), sind ausgeschlossen. Mit "Plötzlichkeit" ist auch gemeint,  mehr...

Unfall

Unfall wird wie folgt definiert: "Der Versicherte hat durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erlitten". Eine Unfallversicherung versichert  mehr...

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Horst Gläser e.K.
Am Boehler Pfad 13
67126 Hochdorf-Assenheim
mehr...