Nicht jeder Vermittler muß die Sachkundeprüfung ablegen. Folgende Berufsqualifikationen oder deren Nachfolgeberufe werden als Nachweis der erforderlichen Sachkunde anerkannt: 1. Abschlusszeugnis a) eines
mehr...Diese Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer muss erfolgreich absolviert werden, um eine Erlaubnis zu erhalten, gewerbsmäßig als Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter tätig zu werden.
mehr...Im Zuge der Vermittlerrichtlinie wird auch ein Vermittlerregister eingeführt. Die zuständigen Industrie- und Handelskammern sind mit der Führung des Vermittlerregisters betraut. Zulassung und Umfang der
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