Herr Gläser


Lexikon - Öltankhaftpflichtversicherung

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Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

Eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung haftet für auftretende Schäden und deren Folgen bei einem Schadensfall an einem Öltank oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen übernommen.  mehr...

Öltankhaftpflicht

Eine Öltankhaftpflichtversicherung muss jeder Besitzer oder Betreiber eines Öltanks abschliessen. Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jemand, verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe  mehr...

Öltankhaftpflichtversicherung

Eine Öltankhaftpflichtversicherung muss jeder Besitzer oder Betreiber eines Öltanks abschliessen. Nach § 22 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) haftet jemand, verschuldensunabhängig, wenn aus einer Anlage Stoffe  mehr...

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Horst Gläser e.K.
Am Boehler Pfad 13
67126 Hochdorf-Assenheim
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