 | Lexikon - Versicherungsfall | |  |  | Versicherungsfall Der Versicherungsfall ist nach Vorgabe des Versicherungsvertrages das Schadensereignis, wie Tod des Versicherten, Berufsunfähigkeit, Unfall, Vertragsablauf usw., das den Versicherer verpflichtet den verursachten Vermögensschaden bzw. die vereinbarte Kapitalauszahlung an den Versicherten oder deren Hinterbliebenen auszuzahlen.
ALS, Hirntumor, Operation der Herzklappen, Motoneuronenerkrankung, Multiple SkleroseAngioplastie am HerzenAnzeigepflichtArbeitsrechtsschutz bei AufhebungsvereinbarungenArchitekten-HaftpflichtversicherungAufenthalt außerhalb des GeltungsbereichesAufräum-, Bewegungs- und SchutzkostenAufräumungs-, Abbruch- und BewegungskostenBetriebliche AltersversorgungEinbruchdiebstahl aus SchiffskabinenEntschädigungsleistungenEntseuchungskostenEntwendung (insb. Diebstahl und Raub)FrachtführerversicherungFrachtversicherungFunktionsverlust von GliedmaßenGartenbepflanzungenGesundheitsfragen UnfallGesundheitsfragen VorerkrankungenHaftpflichtversicherungHörenHörenKlarstellungserfordernisMaximale Höhe einer EinzelzahlungNeuwertentschädigungOrientierenPflegedienstleistungRabattschutz HaftpflichtRabattschutz KaskoRechtsschutz als Ergänzung zur AusfalldeckungRestschuldversicherungRückreisekostenSchadensanzeigeSchlaganfallSchlossänderungskostenSchuldunfähige KinderSehvermögenSummenbegrenzung im LeistungsfallUmwelthaftpflichtversicherungVermittlerrichtlinieVersichererVersicherungsbedingungenVersicherungsnehmerVersicherungsschutzVerzicht auf Einrede grober Fahrlässigkeit (Kasko)WarenkreditversicherungWartezeitWiederherstellungskostenZahlungspflichtvertragliche Obliegenheiten© Versicherungsbote.de |
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