 | Lexikon - Schäden durch Strandung, Leckage, Kollision oder Untergang der Fähre | |  |  | Schäden durch Strandung, Leckage, Kollision oder Untergang der FähreVersichert sind Schäden, die bei einem Transport des Fahrzeugs auf einer Fähre dadurch entstehen, dass das Schiff strandet, kollidiert, leckschlägt oder untergeht. © Versicherungsbote.de |
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Horst Gläser e.K. Am Boehler Pfad 13 67126 Hochdorf-Assenheim
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