Herr Gläser


Lexikon - Schwerbehindertenausweis

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Schwerbehindertenausweis

Ein Schwerbehindertenausweis dient als Nachweis für einen schwerbehinderten Menschen und Berechtigung für die Inanspruchnahme als Ausgleich bestimmter Nachteile.

Ausgestellt wird dieser Ausweis ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von 50 Prozent oder mehr.

Auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt das Versorgungsamt den festgestellten Grad der Behinderung, die Gültigkeitsdauer des Ausweises sowie sogenannte Merkzeichen.

Behinderungsgrad
Merkzeichen

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Horst Gläser e.K.
Am Boehler Pfad 13
67126 Hochdorf-Assenheim
mehr...