Herr Gläser


Lexikon - Ausfuhrbürgschaft

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  

Ausfuhrbürgschaft

Die Ausführungsbürgschaft dient dazu, die auftragsgemäße Ausführung während der Ausführungsphase sicher zu stellen.
Die Ausführungsbürgschaft wird nur noch sehr selten verwendet. Sofern der Auftraggeber eine Absicherung gegen Insolvenz des Auftragnehmers verlangt, wird meist eine Vertragserfüllungsbürgschaft vereinbart, da in der Praxis eine Gewährleistungsbürgschaft folgt.

© Versicherungsbote.de

Kontakt
Horst Gläser e.K.
Am Boehler Pfad 13
67126 Hochdorf-Assenheim
mehr...